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Der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit – MPSB

Die aktuelle Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) verlangt im §6, dass jede Gesundheitseinrichtung mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten sicherzustellen hat, dass eine sachkundige und zuverlässige Person mit medizinischer, naturwissenschaftlicher, pflegerischer, pharmazeutischer oder technischer Ausbildung als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit bestimmt ist.

Die bei Orthopädietechnik Lackerbeck bereits etablierten Prozesse zum Umgang mit Produktrückrufen, korrektiven Maßnahmen, Sicherheitshinweisen und (Beinah-)Vorkommnisse wurden um diese neue Forderung aus der MPBetreibV ergänzt.

Im Folgenden finden Sie sowohl eine zentrale fachübergreifende Kontaktadresse als auch den direkten Ansprechpartner, der beiOrthopädietechnik Lackerbeck als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit benannt wurde.

Zentraler Kontakt Medizinproduktesicherheit  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

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